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Caravaning & Fahrzeugcenter Coburg

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern
Neu und Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen  
  
  
  
I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
 2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen, bei Nutfahrzeugen bis sechs Wo-Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den 
chen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Ver-
bis 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme käufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme ver-
der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen gütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes
schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sach-
unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.verständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treiband GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufs-
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schrift-wert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kauf-
lichen Zustimmung des Verkäufers.gegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 8 % des gewöhnlichen Ver-
 kaufwertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer
II. Preiseniedrigere Kosten nachweist.
  
Regelungstext entfällt.3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder
 verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
III. Zahlung 
 VII. Sachmangel
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und
 Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestim-
 mungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Bei gebrauchten Fahrzeugen gilt
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenfor-die gesetzlich verkürzte 1 jährige Garantieleistungs-/Sachmängelhaftung ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Nach
derung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, ein Zurückbehaltungsrecht 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung bestand.
kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
 Hiervon abweichend gilt für Nutzfahrzeuge eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer
IV. Lieferung und Lieferverzugeine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechliches Sondervermögen oder
 ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sindselbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei gebrauchten Nutzfahrzeugen erfolgt der Verkauf
schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.für diesen Personenkreis unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
 Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaf-
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder fenheit bleiben weitgehende Ansprüche unberührt.
einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Auffor- 
 derung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersazt eines Verzugs-2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
schadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % 
des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/odera) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder (bei Neufahrzeugen)
Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 6-Wochen-anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrie-
Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf ben geltend machen. Im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten. Bei
Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den
höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffent-Eingang der Anzeige auszuhändigen.
lichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss 
des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit han-b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer mit
delt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Ver-Zustimmung des Verkäufers an den einen Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächst-
käufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vor-gelegenen vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten
stehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch dienstbereiten Betrieb zu wenden.
bei rechtzeitiger Liefeurng eingetreten wäre. 
 c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der 
Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Ver-
Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.jährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend
 machen.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die 
den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Käufergegenstand 3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht
zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 berührt.
bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände 
bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von VII. Haftung
mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben 
davon unberührt.1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingun-
 gen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Ver-
5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Liefer-käufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist
umfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Anforderun-auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschrän-
gen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zu-kung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch
mutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder deseine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen
bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keineSummenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nach-
Rechte hergeleitet werden.teile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadens-
 regulierung durch die Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel ver-
V. Abnahmeursacht worden sind (siehe VII. 2.).
  
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereit-Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht
stellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen ge-gehaftet.
setzlichen Rechten Gebrauch machen. 
 2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäu-
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreses. Der Schadens-fers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines 
ersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der KäuferBeschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
einen geringeren Schaden nachweist. 
 3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.
VI. Eigentumsvorbehalt 
 4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufter aufgrund des KaufvertragesBetriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schä-
zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.den.
  
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder-IX. Gerichtsstand
vermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerb-
lichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentrumsvorbehalt auch1. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der auflaufenden Geschäftsbe-Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand
ziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.der Sitz des Verkäufers.
  
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf dem Eigentumsvorbehalt ver-2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
pflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende hat, nach Vertragsabschluss einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Ge-verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klangerhebung
schäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen
 Wohnsitz als Gerichtsstand.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeug-
briefes dem Verkäufer zu.